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50 Jahre Gleichstellungsgesetz: Zeit für Taten

1958 wurden in Deutschland die Frauen den Männern rechtlich gleichgestellt. Das Jubiläum des Gleichstellungsgesetzes nahm der DGB Baden-Württemberg zum Anlass, auf einer Podiumsdiskussion mit Zeitzeuginnen eine kritische Bilanz der Gleichberechtigung zu ziehen. Zugleich wurde erstmals ein Plakat gezeigt, das knapp fünfzig handschriftliche Statements von Frauen aus allen politischen und gesellschaftlichen Lagern zur Gleichberechtigung zeigt. Regine Lieb gestaltete das Plakat, Leni Breymaier (ver.di), Dr. Gisela Meister-Scheufelen (Landesfinanzministerium) und Anja Görzel (SWR) heißen die Herausgeberinnen.

Wer es damals nicht selbst erlebt hat, glaubt es heute kaum: Bis zur Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes durften Frauen ohne Erlaubnis ihres Mannes keinen Beruf ausüben oder über ihr Vermögen verfügen. Beamtinnen verloren mit einer Eheschließung automatisch ihren Arbeitsplatz – zumindest in der Theorie, hatte doch auch 1958 die Realität die gesetzlichen Grundlagen schon ein gutes Stück hinter sich gelassen.

Die Debatte über unterschiedliche Entlohnung von Frauen und Männern gab es damals auch schon. Abstruse Begründungen ebenfalls. „Frauen müssen schlechter bezahlt werden, weil sie einen Großteil der Arbeitszeit eh nur an ihre Kinder denken“, bekamen berufstätige Frauen in den sechziger Jahren zu hören. Bei solchen Berichten wurde es mucksmäuschenstill auf der Podiumsdiskussion „50 Jahre – 50 Frauen“. Umso lebhafter ging es zur Sache, wenn die Sprache auf die heutige Lage kam. An den rechtlichen Rahmenbedingungen liegt es nicht mehr, wenn Frauen im Schnitt immer noch deutlich weniger verdienen als Männer in vergleichbaren Positionen. Eher schon an eingefahrenen Denkmustern in den Köpfen der (überwiegend männlichen) Chefs. Auch die fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf war ein immer wieder angesprochenes Thema.

Das Plakat sensibilisierte, gemeinsam mit weiteren bundesweiten Aktionen, eine größere Öffentlichkeit für das Thema.